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YCF Vereinssatzung
§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen: Yacht Club Frankenhorst, im weiteren YCF genannt.
Der Sitz des Vereins ist: Frankenhorst 5, 19055 Schwerin
Vereins - und Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein ist nicht geschäftsfähig
 
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Ansiedlung, Förderung und Verbreitung des Wassersports.
Dabei ist es ein besonderes Anliegen des Vereins, den Gedanken der umweltgerechten Ausübung des Wassersports zu vertreten und weiterzuentwickeln
sowie den Naturschutz zu pflegen.
Ein Grundgedanke des Vereins ist die Förderung der Zusammenarbeit aller
im Territorium ansässigen Wassersportvereine.
Der Satzungszweck soll verwirklicht werden durch gemeinsame Wassersportaktivitäten
und ein vielschichtiges Vereinsleben.
 
§ 3 Vereinsämter
Vereinsämter sind Ehrenämter.
 
§ 4 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, die Gewähr dafür bietet, den Zweck des Vereins aktiv und nachhaltig zu fördern.
Die Mitgliedschaft wird schriftlich bei dem Vorstand des Vereins beantragt unter Angabe
des Namens, Alters und des Wohnsitzes, bei Firmen des Geschäftsgegenstandes und des Firmensitzes.
Minderjährige müssen die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters nachweisen.
Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erkennt der Bewerber für den Fall der Aufnahme
die Satzunge des Vereins an.
Der Vorstand beschliesst über die Aufnahme.
 
§ 5 Ehrenmitgliedschaft
Der Vorstand kann auf Vorschlag der Mitglieder für ausserordentliche Leistungen an verdiente Mitglieder die Ehrenmitgliedschaft verleihen.
Ehrenmitglieder können an allen Formen des Vereinslebens teilnehmen.
Ein Ehrenmitglied hat keine Pflichten und ihm stehen alle Rechte eines ordentlichen Vereinsmitgliedes zu.
 
§ 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an den Veranstaltungen
des Vereins teilzunehmen.
Sie haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht.
Eine Übertragung des Stimmrechtes ist zulässig.
Die Mitglieder sind berechtigt, den YCF Stander sowie das
YCF Logo zu führen.
 
§ 7 Liegeplatzmiete
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich beitragsfrei, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben!

 
Die Liegeplatzvermietung erfolgt ausschließlich durch den YCF. Die Jahresmiete für Liegeplätze in der Marina Frankenhorst beträgt ab dem 01.01.2019, 95,00 Euro pro angefangenen Meter Bootslänge ü.A. zuzüglich der Energiekosten und wird von der Seehotel Frankenhorst GmbH als Inhaberin der Marina Frankenhorst erhoben.
  
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Das Märchenschloss
Das traumhafte Schloss, die Orangerie und den Schlossgarten müssen Sie unbedingt besuchen.
 

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